Ratgeber · aktualisiert 28.10.2026

Angebot schreiben im Handwerk: Aufbau, Pflichtangaben, Nachfassen

Ein gutes Angebot verkauft, bevor du anrufst. Es zeigt dem Kunden, was er bekommt, warum es so viel kostet und wie es weitergeht. Im Handwerk scheitern Angebote selten am Preis, sondern daran, dass der Kunde sie nicht versteht oder nie wieder etwas hört.

Was in jedes Angebot gehört

  • Absender und Kunde mit vollständiger Anschrift, Angebotsnummer und Datum.
  • Leistungsbeschreibung je Position mit Menge, Einheit, Einzel- und Gesamtpreis. Klar, was enthalten ist und was nicht.
  • Preise netto, Umsatzsteuer und brutto. Gegenüber Privatkunden müssen Endpreise inklusive Umsatzsteuer erkennbar sein.
  • Gültigkeit, zum Beispiel 30 Tage, und Ausführungszeitraum.
  • Zahlungsbedingungen: Anzahlung, Abschläge, Zahlungsziel, Skonto.
  • Hinweise: Annahmen, die du getroffen hast (Untergrund, Zugang), und was als Nachtrag abgerechnet wird.

Angebot oder Kostenvoranschlag?

Das Angebot ist verbindlich: Nimmt der Kunde an, gilt dein Preis. Der Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Wird er wesentlich überschritten, musst du das unverzüglich anzeigen, und der Kunde darf kündigen (§ 649 BGB). Schreib deshalb klar dazu, was du abgibst.

Online-Unterschrift und Widerruf

Unterschreibt ein Privatkunde online oder schließt ihr den Vertrag bei ihm zu Hause, ist das meist ein Fernabsatz- oder Außergeschäftsraumvertrag mit 14 Tagen Widerrufsrecht. Mit korrekter Widerrufsbelehrung und der Bitte des Kunden, vorher zu beginnen, kannst du trotzdem früher anfangen. Ohne Belehrung verlängert sich die Frist deutlich.

Was ein Angebot heute verkauft

  • Bild statt Fachbegriff: Der Kunde sieht seinen Raum fertig, nicht „PVC-Designbelag 0,55 mm Nutzschicht“.
  • Pakete statt Einzelpreis: Drei Varianten lenken vom Preisvergleich auf die Frage „welches passt zu mir?“.
  • Antworten sofort: Fragen abends um 22 Uhr beantwortet kein Handwerker. Ein Assistent, der nur aus deinem Angebot antwortet, schon.
  • Nachfassen mit Timing: Melde dich, wenn der Kunde das Angebot gerade offen hat, nicht nach Gefühl.

So geht es mit Auftragslink

Foto machen, Aufmaß reinsprechen, und die App baut mit deinen Preisen das Angebot, prüft es nach dem Regelheft deines Gewerks und schickt dem Kunden einen Link mit Vorher-Nachher-Bild, Paketen, Fragen-Assistent und Unterschrift samt Widerrufsbelehrung. Nachfassen läuft automatisch, und du siehst, wann der Kunde reinschaut.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?

Ein Angebot ist ein verbindlicher Preis für eine beschriebene Leistung. Ein Kostenvoranschlag ist eine fachliche Schätzung; wird er wesentlich überschritten, darf der Kunde den Vertrag kündigen (§ 649 BGB), und du musst die Überschreitung unverzüglich anzeigen.

Wie lange ist ein Angebot gültig?

So lange, wie du es hineinschreibst, zum Beispiel 30 Tage. Ohne Frist gilt es nur so lange, wie man unter normalen Umständen mit einer Antwort rechnen kann.

Hat mein Privatkunde ein Widerrufsrecht?

Wird der Vertrag außerhalb deiner Geschäftsräume oder ausschließlich online geschlossen, hat ein Verbraucher in der Regel 14 Tage Widerrufsrecht. Ohne korrekte Belehrung verlängert sich die Frist. Eine Widerrufsbelehrung gehört deshalb zum digitalen Angebot.

Wann soll ich nachfassen?

Bewährt ist eine freundliche Nachricht nach wenigen Tagen und eine kurz vor Ablauf. Am besten dann, wenn der Kunde das Angebot gerade angesehen hat.

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