Auftragslink

Nutzungsbedingungen für Auftragslink

Stand: 27. Oktober 2026 – technische Fassung v3.16

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Anbieter von Auftragslink ist:

Fabian Wernet
Auftragslink
Am Schloss 9
79263 Simonswald
Deutschland

E-Mail: kontakt@auftragslink.de

(2) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der webbasierten Software Auftragslink einschließlich kostenpflichtiger Abonnements, Zusatzleistungen und zugehöriger Funktionen.

(3) Auftragslink richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Handwerksbetriebe und selbstständig tätige Gewerbetreibende. Verträge mit Verbrauchern über die Software werden nicht angeboten.

(4) Bei der Registrierung muss der Kunde seine Unternehmereigenschaft ausdrücklich durch Aktivierung eines entsprechenden Kontrollkästchens bestätigen.

(5) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Auftragslink stellt eine webbasierte Software zur digitalen Organisation betrieblicher Angebots-, Auftrags- und Abrechnungsprozesse bereit.

(2) Zum Funktionsumfang können insbesondere gehören:

  • Erstellung und Kalkulation interaktiver Angebote
  • Einbindung von Fotos und KI-generierten Visualisierungen
  • Auswahl unterschiedlicher Leistungspakete
  • Versand von Angeboten über individuelle Links
  • KI-gestützte Beantwortung von Kundenfragen
  • digitale Angebotsannahmen und elektronische Signaturen
  • Verwaltung von Aufträgen und Mitarbeiterzugängen
  • Dokumentation durch Fotos, Notizen und Dateien
  • Erstellung von Abnahmeprotokollen
  • Rechnungserstellung einschließlich XRechnung und ZUGFeRD
  • Mahnwesen und KI-gestützte Belegerfassung
  • Preislistenimport mit KI-Unterstützung
  • DATEV-Export und weitere Datenexportfunktionen
  • Benachrichtigungen und optionale Kommunikationsfunktionen

(3) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif und der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Leistungsbeschreibung.

(4) Einzelne Funktionen können aufgrund technischer, gesetzlicher oder sicherheitsbezogener Anforderungen angepasst werden. Wesentliche Änderungen, die vertraglich geschuldete Leistungen beeinträchtigen, erfolgen nur im gesetzlich und vertraglich zulässigen Umfang.

§ 3 Registrierung und Vertragsschluss

(1) Zur Nutzung ist ein Benutzerkonto erforderlich.

(2) Bei der Registrierung sind richtige und vollständige Angaben zum Unternehmen und zu den berechtigten Nutzern zu machen.

(3) Der Kunde bestätigt durch ein gesondertes Kontrollkästchen, dass er als Unternehmer gemäß § 14 BGB handelt.

(4) Der Kunde stimmt bei der Registrierung den Nutzungsbedingungen und der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) ausdrücklich zu.

(5) Auftragslink dokumentiert den Zeitpunkt der Zustimmung sowie die jeweilige Fassung der vereinbarten Dokumente anhand einer Prüfsumme. Der vollständige Wortlaut der jeweiligen Vertragsfassung wird archiviert.

(6) Der Nutzungsvertrag kommt zustande, sobald der Kunde den Registrierungs- beziehungsweise Buchungsvorgang abschließt und Auftragslink die Registrierung oder Bestellung annimmt.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und unbefugte Zugriffe unverzüglich zu melden.

(8) Der Kunde ist für die Verwendung seiner Benutzerkonten durch die von ihm autorisierten Mitarbeiter verantwortlich, soweit ihm deren Handlungen rechtlich zuzurechnen sind.

§ 4 Testphase

(1) Auftragslink bietet jedem Handwerksbetrieb einmalig eine kostenlose Testphase von sieben Tagen über die Stripe-basierte Abonnementverwaltung an. Ein erneuter Anspruch auf eine kostenlose Testphase besteht nicht.

(2) Umfang und gegebenenfalls bestehende Nutzungsbeschränkungen richten sich nach der bei Beginn der Testphase angezeigten Leistungsbeschreibung.

(3) Nach Ablauf der sieben Tage wird der vom Kunden gewählte kostenpflichtige Tarif gemäß den beim Abschluss angezeigten Vertrags- und Zahlungsbedingungen abgerechnet, sofern der Kunde das Abonnement nicht rechtzeitig gekündigt hat.

(4) Die spätere Zahlungspflicht und der Preis des gewählten Tarifs werden dem Kunden vor Abschluss der Testphase beziehungsweise verbindlicher Buchung eindeutig angezeigt.

(5) Eine Kündigung während der kostenlosen Testphase ist über das Stripe-Kundenportal möglich.

(6) Die für die spätere Abrechnung erforderliche Zahlungsart wird bereits zu Beginn der kostenlosen Testphase bei Stripe hinterlegt.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Auftragslink wird mit drei wählbaren Vertragslaufzeiten angeboten:

  • Monatliche Laufzeit zum regulären Tarifpreis.
  • Laufzeit von zwölf Monaten mit 20 % Rabatt gegenüber dem regulären Monatspreis.
  • Laufzeit von 24 Monaten mit 25 % Rabatt gegenüber dem regulären Monatspreis.

Die jeweils geltenden Preise und Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus der bei Vertragsabschluss angezeigten Tarifübersicht. Bei einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten wird der Gesamtbetrag für die jeweilige Laufzeit im Voraus fällig.

(2) Die jeweils geltenden Preise und Tarifleistungen werden vor der verbindlichen Bestellung angezeigt. Alle gegenüber Unternehmern angegebenen Nettopreise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.

(3) Neben Abonnements können einmalige Leistungen, etwa zusätzliche Nutzungspakete oder Einrichtungspakete, gebucht werden.

(4) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe Checkout. Die Verwaltung der Abonnements erfolgt über das Stripe-Kundenportal.

(5) Die Abrechnung der Nutzung von Auftragslink erfolgt ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Handwerksbetrieb.

(6) Zahlungen von Endkunden für handwerkliche Leistungen erfolgen unmittelbar an den Handwerksbetrieb. Auftragslink wird nicht Empfänger dieser Zahlungen und übernimmt keine Zahlungsabwicklung für solche Endkundenzahlungen, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.

(7) Änderungen vereinbarter Abonnementpreise erfolgen nicht allein aufgrund der Änderungsklausel des § 21. Sie bedürfen einer gesonderten rechtlich wirksamen Grundlage.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Kunde kann zwischen einer monatlichen Vertragslaufzeit, einer Laufzeit von zwölf Monaten und einer Laufzeit von 24 Monaten wählen. Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss vereinbarte Laufzeit.

(2) Wird das Abonnement nicht vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert es sich automatisch um die gleiche Laufzeit. Ein monatliches Abonnement verlängert sich somit um einen Monat, ein zwölfmonatiges Abonnement um zwölf Monate und ein 24-monatiges Abonnement um weitere 24 Monate.

(3) Das Abonnement kann jederzeit mit Wirkung zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit über das Stripe-Kundenportal gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Bis zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums bleibt der vereinbarte Zugang grundsätzlich bestehen.

(5) Eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Entgelte wegen einer ordentlichen vorzeitigen Kündigung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Gesetzliche Erstattungs-, Minderungs- und außerordentliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

(6) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.

(7) Soweit das Stripe-Kundenportal technisch nicht erreichbar ist, kann die Kündigung ersatzweise in Textform an kontakt@auftragslink.de erklärt werden.

(8) Mit Ablauf des Vertrags wird der reguläre Zugriff auf die Software pausiert. Der Kunde kann während des anschließenden Abwicklungszeitraums weiterhin seine gespeicherten Rechnungen und Belege einsehen und exportieren sowie den vollständigen Datenexport gemäß § 18 durchführen.

§ 7 Mitarbeiterzugänge und Berechtigungen

(1) Der Handwerksbetrieb kann im Rahmen seines Tarifs Mitarbeiterzugänge anlegen und verwalten.

(2) Mitarbeiter erhalten ausschließlich die ihrem Berechtigungsprofil zugewiesenen Funktionen.

(3) Nach dem vorgesehenen Rollenmodell können Mitarbeiter insbesondere freigegebene, angenommene Aufträge bearbeiten, Fotos und Notizen hochladen, Dokumente erstellen und Abnahmeprotokolle erfassen.

(4) Angebotspreise und andere gesperrte Informationen sind für Mitarbeiter mit entsprechend eingeschränkter Rolle nicht zugänglich.

(5) Der Betriebsinhaber beziehungsweise der vom Betrieb autorisierte Administrator ist für die Anlage, Vergabe, regelmäßige Überprüfung und Entfernung von Mitarbeiterzugängen verantwortlich.

(6) Nicht mehr benötigte Benutzerzugänge sind unverzüglich zu deaktivieren oder zu entfernen.

§ 8 Verantwortlichkeit für Kunden- und Projektdaten

(1) Der Kunde bleibt für die von ihm gespeicherten und bereitgestellten Inhalte verantwortlich.

(2) Er stellt sicher, dass er zur Verarbeitung und Bereitstellung der von ihm eingetragenen personenbezogenen Daten, Fotos, Dokumente und sonstigen Inhalte berechtigt ist.

(3) Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten von Endkunden und Beschäftigten.

(4) Der Kunde hat in seinem Verantwortungsbereich die rechtlichen Anforderungen an die Auftragsabwicklung, Informationspflichten, Aufbewahrung, Kundenkommunikation und erforderliche Einwilligungen zu erfüllen.

(5) Insbesondere ist der Handwerksbetrieb selbst für seine gegenüber Endkunden verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, erforderlichen Widerrufsbelehrungen, Datenschutzhinweise und sonstigen gesetzlichen Pflichtinformationen verantwortlich.

(6) Soweit die Software entsprechende Eingabe- oder Darstellungsmöglichkeiten bereitstellt, hat der Kunde die erforderlichen Informationen richtig und vollständig zu hinterlegen.

(7) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gilt zusätzlich die gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV).

§ 9 Angebote und Vertragsabschluss mit Endkunden

(1) Auftragslink stellt technische Werkzeuge zur Erstellung, Bereitstellung und Annahme von Angeboten bereit.

(2) Ausschließlicher Vertragspartner des Endkunden hinsichtlich der angebotenen Handwerksleistung ist der jeweilige Handwerksbetrieb.

(3) Auftragslink wird nicht selbst Anbieter, Vermittler im eigenen Namen oder Vertragspartner dieser handwerklichen Leistung.

(4) Der Handwerksbetrieb ist verantwortlich für die Vollständigkeit, Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit seiner Leistungsbeschreibungen, Preise, Mengen, Steuersätze, Vertragsbedingungen und Pflichtinformationen.

(5) Angebote und KI-generierte Inhalte sind vor der Übermittlung an Endkunden vom Handwerksbetrieb auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit zu überprüfen.

(6) Änderungen an Angebotsinhalten, Paketen und Auswahlmöglichkeiten müssen für den Endkunden im jeweiligen Annahmeprozess eindeutig dargestellt werden.

(7) Der Handwerksbetrieb ist dafür verantwortlich, dass bei Verträgen mit Verbrauchern gegebenenfalls erforderliche Widerrufsbelehrungen, Informationen zum vorzeitigen Leistungsbeginn und sonstige Pflichtangaben vollständig und rechtlich zutreffend bereitgestellt werden.

§ 10 Elektronische Unterschriften

(1) Auftragslink ermöglicht einfache elektronische Signaturen beziehungsweise elektronische Annahmeerklärungen.

(2) Eine einfache elektronische Signatur ist nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gleichzusetzen.

(3) Der Handwerksbetrieb ist verpflichtet zu prüfen, ob für den jeweiligen Vertrag besondere Formvorschriften oder Identitätsanforderungen gelten.

(4) Auftragslink gewährleistet nicht, dass die bereitgestellte Signaturfunktion gesetzliche Schriftformerfordernisse erfüllt, die eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine andere besondere Form verlangen.

(5) Soweit rechtlich zulässig, können elektronische Annahmeerklärungen zur Dokumentation des Vertragsschlusses verwendet werden. Die rechtliche Wirksamkeit hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

(6) Auftragslink speichert für den Annahmenachweis insbesondere die gewählten Angebotsoptionen, Netto- und Bruttobeträge, den Namen, den angegebenen Ort, eine gegebenenfalls eingetragene E-Mail-Adresse, eine Erklärung zum gewünschten vorzeitigen Beginn, die Unterschrift als Bild, eine SHA-256-Prüfsumme, den User-Agent und den Zeitpunkt der Erklärung.

(7) Im Annahmenachweis wird keine IP-Adresse gespeichert.

§ 11 KI-gestützte Funktionen

(1) Auftragslink verwendet künstliche Intelligenz zur Unterstützung bestimmter Funktionen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Erstellung von Angeboten aus Notizen und Fotos
  • Import und Auswertung von Preislisten
  • KI-gestützte Erfassung und Auslesung von Eingangsbelegen
  • Beantwortung von Endkundenfragen durch einen KI-Frage-Assistenten
  • Erstellung von Bildvisualisierungen aus Raumfotos

(2) Hierfür werden insbesondere KI-Dienste von Anthropic und Google eingesetzt.

(3) Sämtliche KI-generierten Inhalte, Auswertungen und Berechnungen sind automatisiert erstellte Vorschläge. Sie können Fehler, Unvollständigkeiten oder unzutreffende Angaben enthalten.

(4) Der Handwerksbetrieb muss insbesondere Preise, Mengen, Materialangaben, Steuersätze, Leistungsbeschreibungen, Rechnungsdaten und sonstige wirtschaftlich oder rechtlich relevante Inhalte vor deren verbindlicher Verwendung überprüfen.

(5) Der Handwerksbetrieb bleibt für die von ihm versendeten Angebote und Rechnungen verantwortlich.

(6) KI-generierte Bilder dienen ausschließlich der Visualisierung. Sie stellen keine verbindliche technische Planung oder zugesicherte Ausführung dar, sofern der Handwerksbetrieb eine solche Beschaffenheit nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart.

(7) Der Kunde darf keine Inhalte eingeben oder verarbeiten lassen, deren Übermittlung oder Nutzung rechtswidrig ist.

(8) Bei der Verwendung personenbezogener Daten hat der Kunde die datenschutzrechtlichen Anforderungen und die Regelungen der AVV zu beachten.

(9) Der KI-Frage-Assistent im Angebot ist als KI-gestützt gekennzeichnet und kann durch den Handwerksbetrieb deaktiviert werden.

§ 12 Automatisierte Kommunikation und Tracking

(1) Der Kunde kann verfügbare Benachrichtigungs- und Trackingfunktionen innerhalb der Software konfigurieren.

(2) Die einwilligungsbasierte Messung des Kaufinteresses erfasst erst nach Zustimmung des Endkunden die hierfür vorgesehenen Öffnungs-, Verweildauer- und Interaktionsdaten.

(3) Der Kunde kann optional eine reine Öffnungszählung ohne Einwilligung aktivieren. Diese Funktion ist standardmäßig ausgeschaltet und speichert nach dem vorgesehenen technischen Ablauf lediglich Öffnungszeitpunkte ohne zusätzliche Geräte- oder Verhaltensdaten.

(4) Der Handwerksbetrieb ist dafür verantwortlich, dass für die Nutzung dieser optionalen Öffnungszählung in seinem konkreten Anwendungsfall eine rechtlich ausreichende Grundlage besteht.

(5) Eine gesetzlich erforderliche Einwilligung des Endkunden darf nicht durch eine bloße Einstellung des Handwerksbetriebs ersetzt werden.

(6) Automatische Erinnerungs-E-Mails für offene Angebote sind standardmäßig deaktiviert. Der Betrieb entscheidet über deren Aktivierung und ist für die Rechtmäßigkeit des Versands verantwortlich.

(7) Bewertungsanfragen nach Auftragsabschluss dürfen nur versendet werden, wenn hierfür die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die vorgesehene Funktion setzt eine aktive Zustimmung des Endkunden im jeweiligen Auftrag voraus.

(8) Automatische Nachrichten enthalten einen Abmeldelink. Dieser ersetzt keine erforderliche vorherige Einwilligung.

(9) Der Kunde ist verpflichtet, Widersprüche, Abmeldungen und widerrufene Einwilligungen zu berücksichtigen.

(10) Auftragslink stellt die hierfür vertraglich vorgesehenen technischen Steuerungsmöglichkeiten bereit. Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten des Anbieters für seine eigene Datenverarbeitung bleiben unberührt.

§ 13 Rechnungen, E-Rechnungen und Belege

(1) Auftragslink unterstützt die technische Erstellung und Verwaltung von Rechnungen, elektronischen Rechnungen und Belegen.

(2) Die Software bietet insbesondere Funktionen zur Erstellung von E-Rechnungen in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD sowie zum DATEV-Export.

(3) Die technische Erzeugung eines Rechnungsdokuments oder einer Exportdatei stellt keine steuerliche oder buchhalterische Prüfung dar.

(4) Der Kunde beziehungsweise sein beauftragter Steuerberater bleibt für die inhaltliche, rechnerische, steuerliche und buchhalterische Richtigkeit sämtlicher Rechnungen, Buchungen und Belege verantwortlich.

(5) Dies umfasst insbesondere die Prüfung der Steuersätze, Pflichtangaben, Leistungszeiträume, Rechnungsbeträge und der verwendeten Empfängerdaten.

(6) Ergebnisse einer automatisierten Belegauslesung sind vor ihrer Übernahme zu kontrollieren.

(7) Auftragslink ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

(8) Der Kunde ist verpflichtet, seine gesetzlichen Aufbewahrungs-, Nachweis- und gegebenenfalls Archivierungspflichten zu erfüllen, insbesondere nach den anwendbaren steuerlichen und handelsrechtlichen Vorschriften sowie den GoBD.

(9) Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen richten sich nach Art und Rechtsgrundlage des jeweiligen Dokuments. Soweit eine zehnjährige Aufbewahrung vorgeschrieben ist, muss der Betrieb diese gewährleisten; für andere Unterlagen können abweichende Fristen gelten.

(10) Auftragslink stellt hierfür Exportmöglichkeiten zur Verfügung. Die Verantwortung für eine gesetzeskonforme dauerhafte Archivierung verbleibt beim Betrieb.

§ 14 Datensicherheit und Datensicherung

(1) Auftragslink setzt technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der verarbeiteten Daten ein.

(2) Dazu gehören nach der aktuellen Umsetzung insbesondere:

  • HTTPS/TLS-Verschlüsselung
  • technische Trennung der Betriebskonten
  • rollenabhängige Zugriffsberechtigungen
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung mittels TOTP für Kontoinhaber
  • Sperrmechanismen bei wiederholten fehlgeschlagenen Anmeldungen
  • Sicherheitsprotokollierung
  • tägliche automatische Datenbanksicherungen

(3) Die Zwei-Faktor-Authentifizierung steht dem Betrieb zur Verfügung. Der Kunde hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und angemessene Sicherheitsmaßnahmen für seine Benutzerkonten zu treffen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, ungewöhnliche Zugriffe, vermuteten Zugangsdatenmissbrauch oder sonstige Sicherheitsvorfälle unverzüglich zu melden.

(5) Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Verantwortungsbereich eines Handwerksbetriebs informiert Auftragslink diesen unverzüglich nach Bekanntwerden des Vorfalls gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen.

(6) Für die Erkennung, Eindämmung, Dokumentation und Bearbeitung von Datenschutzvorfällen unterhält der Anbieter einen dokumentierten Notfallprozess.

(7) Die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag regelt die AVV.

§ 15 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Auftragslink bemüht sich um einen zuverlässigen und sicheren Betrieb der Anwendung.

(2) Technisch erforderliche Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen und durch externe Infrastruktur verursachte Einschränkungen können zu vorübergehenden Unterbrechungen führen.

(3) Bei Sicherheitsvorfällen, festgestellten Schwachstellen oder konkreten Gefahren für Daten, Systeme oder Benutzerkonten darf der Anbieter betroffene Funktionen oder erforderlichenfalls den gesamten Dienst mit sofortiger Wirkung vorübergehend deaktivieren, soweit dies zur Abwehr der Gefahr erforderlich und verhältnismäßig ist.

(4) Der Anbieter bemüht sich, die Beeinträchtigung auf das notwendige Maß zu beschränken und den regulären Betrieb nach Beseitigung der Gefahr wiederherzustellen.

(5) Soweit möglich und mit dem Sicherheitszweck vereinbar, werden betroffene Kunden über wesentliche Einschränkungen informiert.

(6) Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit wird nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich als Service-Level vereinbart wurde.

(7) Gesetzliche Rechte des Kunden bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.

§ 16 Unzulässige Nutzung

(1) Die Software darf nicht für rechtswidrige Zwecke eingesetzt werden.

(2) Unzulässig sind insbesondere:

  • unberechtigter Zugriff auf Daten anderer Nutzer
  • Umgehung von Zugriffsberechtigungen
  • Verbreitung rechtswidriger Inhalte
  • missbräuchliche automatisierte Massennutzung
  • Verwendung für unzulässige elektronische Werbung
  • Eingabe fremder personenbezogener Daten ohne ausreichende Befugnis

(3) Bei schwerwiegenden Verstößen darf Auftragslink erforderliche und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen ergreifen. Gesetzliche und vertragliche Rechte des Kunden bleiben bestehen.

§ 17 Rechte an der Software und an Kundeninhalten

(1) Die Rechte an der Software, der Benutzeroberfläche und den vom Anbieter entwickelten Komponenten verbleiben beim Anbieter beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

(2) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Software im vereinbarten Umfang.

(3) Die Rechte an vom Kunden bereitgestellten Inhalten verbleiben grundsätzlich beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

(4) Der Kunde räumt Auftragslink die zur technischen Verarbeitung, Speicherung und Bereitstellung seiner Inhalte erforderlichen Nutzungsrechte für die Dauer des Vertrags ein.

(5) Rechte an KI-generierten Inhalten bestimmen sich nach dem anwendbaren Recht und den jeweils einschlägigen Vereinbarungen. Eine ausschließliche urheberrechtliche Schutzfähigkeit solcher Inhalte wird nicht zugesichert.

§ 18 Vertragsende, Datenherausgabe und Löschung

(1) Der Kunde kann während der aktiven Vertragslaufzeit jederzeit einen vollständigen Datenexport als ZIP-Datei erstellen.

(2) Der Vollexport umfasst nach dem aktuellen technischen Stand insbesondere:

  • Kundenstammdaten als CSV-Datei
  • sämtliche Angebote einschließlich Verlauf und Annahmenachweisen
  • Rechnungen und Belege
  • sämtliche gespeicherten Dateien
  • die Teamliste

(3) Nach Ablauf des Nutzungsvertrags wird der reguläre Zugriff auf die Software pausiert.

(4) Während des anschließenden Abwicklungszeitraums bleiben Rechnungen und Belege für den Kunden lesbar und exportierbar. Auch der vollständige Datenexport bleibt während dieses Zeitraums möglich.

(5) Die dem Kunden zugeordneten Daten werden grundsätzlich 90 Tage nach Vertragsende gelöscht, soweit keine gesetzlichen Verpflichtungen oder rechtlich vorrangigen Regelungen entgegenstehen.

(5a) Nach Vertragsende kann der Kunde die sofortige endgültige Löschung seines Kontos und aller Daten selbst in den Einstellungen veranlassen. Er erhält eine Löschbestätigung per E-Mail. Eine Wiederherstellung ist danach nicht möglich.

(6) Vor der vorgesehenen Löschung wird dem Kunden eine Warn-E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Kontaktadresse mit Hinweis auf die verbleibende Exportmöglichkeit gesendet.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, seine benötigten Daten und gesetzlich aufzubewahrenden Dokumente rechtzeitig vor Ablauf des Abwicklungszeitraums zu exportieren.

(8) Die eigenständige gesetzeskonforme Aufbewahrung seiner geschäftlichen Unterlagen, insbesondere seiner Rechnungen und Belege, obliegt dem Kunden. Auftragslink übernimmt keine dauerhafte Archivierung nach Vertragsende.

(9) Daten, die aufgrund eigener gesetzlicher Aufbewahrungspflichten des Anbieters gespeichert werden müssen, können im gesetzlich erforderlichen Umfang über das Vertragsende hinaus aufbewahrt werden.

(10) Die Einzelheiten der Löschung und der Behandlung von Sicherungskopien richten sich zusätzlich nach der AVV.

(11) Zwingende gesetzliche Datenzugangs-, Wechsel- und Portabilitätsrechte bleiben unberührt.

§ 19 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Voraussetzungen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

(4) Der Kunde ist für die Prüfung der von ihm versendeten Angebote, Rechnungen, KI-Ergebnisse und Vertragsunterlagen verantwortlich. Dies lässt gesetzliche Verantwortlichkeiten des Anbieters für eigene Pflichtverletzungen unberührt.

§ 20 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und – soweit Auftragslink personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet – der gesonderten AVV.

§ 21 Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Auftragsverarbeitungsvereinbarung

(1) Der Anbieter kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit hierfür ein triftiger sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund geänderter gesetzlicher Anforderungen, Rechtsprechung, behördlicher Vorgaben, technischer Sicherheitsanforderungen oder notwendiger Anpassungen an die Weiterentwicklung der Software. Die Änderungen müssen für den Kunden zumutbar sein und dürfen ihn nicht unangemessen benachteiligen.

(2) Änderungen, die wesentliche Vertragspflichten, den vereinbarten Leistungsumfang, Preise, Vertragslaufzeiten oder Kündigungsrechte zum Nachteil des Kunden betreffen, werden nicht nach diesem Verfahren vorgenommen. Sie bedürfen einer gesonderten wirksamen Vereinbarung, soweit nicht ein gesetzliches Änderungsrecht besteht.

(3) Der Anbieter informiert den Kunden mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Wirksamwerden der Änderungen per E-Mail an die hinterlegte Kontaktadresse und durch einen Hinweis im Kundenkonto. Die Mitteilung enthält die neue Fassung, eine verständliche Darstellung der wesentlichen Änderungen und den vorgesehenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens.

(4) Der Kunde kann Änderungen bis zu ihrem vorgesehenen Wirksamwerden in Textform widersprechen.

(5) Soweit die Änderungen ausschließlich untergeordnete Regelungen betreffen und eine Zustimmungsfiktion nach den gesetzlichen Vorschriften im konkreten Fall wirksam vereinbart werden kann, gelten sie bei ausbleibendem Widerspruch als angenommen. Der Anbieter weist in der Änderungsmitteilung besonders auf die Widerspruchsfrist und die Rechtsfolge des Schweigens hin.

(6) Widerspricht der Kunde fristgerecht, gelten die bisherigen Vertragsbedingungen zunächst weiter. Beide Parteien können den Vertrag zum vorgesehenen Änderungszeitpunkt kündigen, soweit ihnen eine Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen nicht zumutbar ist und ein entsprechendes Kündigungsrecht besteht. Gesetzliche und vertragliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

(7) Änderungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung einschließlich ihrer Anlagen erfolgen unter Beachtung von Art. 28 DSGVO. Änderungen, die neue Verarbeitungstätigkeiten, zusätzliche Datenkategorien, wesentlich veränderte Weisungen oder ein geringeres Datenschutzniveau betreffen, bedürfen einer gesonderten rechtlich wirksamen Vereinbarung. Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern richten sich zusätzlich nach der hierfür vereinbarten Informations- und Widerspruchsregelung.

(8) Der Anbieter dokumentiert die jeweils vereinbarte beziehungsweise wirksam gewordene Fassung, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens sowie gegebenenfalls die ausdrückliche Zustimmung des Kunden. Frühere Fassungen bleiben zur Nachweisführung archiviert.

§ 22 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender gesetzlicher Vorschriften.

(2) Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen richten sich nach den gesetzlichen Formvorschriften.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen unberührt.

(4) Ein Gerichtsstand kann gegenüber Kaufleuten und anderen gesetzlich erfassten Unternehmern nur im rechtlich zulässigen Umfang vereinbart werden.

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